Die Qualifikation zur/m Betreuungskraft in stationären Einrichtungen nach § 43b § 53c SGB XI soll Senioren im stationären, teilstationären wie auch häuslichen Bereich die Teilhabe am Leben möglichst lange erhalten und deren physischen und psychischen Zustand im Alltag positiv beeinflussen! Dabei soll ihnen eine hohe Wertschätzung entgegengebracht und mehr Austausch und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Nicht nur im stationären wie teilstationären Bereich, sondern auch im Alltag Zuhause ist dies äußerst wichtig um individuell die Freude am Leben und der Begegnung wieder spürbar werden zu lassen. Da beide Kontexte zwar mit gemeinsamen Grundlagen, jedoch im anderen Umfeld bzw. in verschiedenen Kontexten stattfinden, wird die Ausbildung nach den gemeinsamen Grundlagen je nach Schwerpunkt aufgeteilt um den Teilnehmern die notwendige Sicherheit und Orientierung im jeweiligen Aufgabengebiet zu geben.
Ziel der Lehrgänge
Die Teilnehmer/innen des Lehrgangs sollen dazu befähigt werden, den Alltag der Betreuungsbedürftigen im stationären, teilstationären und häuslichen Bereich zu organisieren und sie in Ihren Bedürfnissen zu unterstützen.
Das sollten Sie mitbringen
- Freude am Umgang mit Menschen
- Neugier und Interesse an neuen Lerninhalten
- Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- Die gesundheitliche Eignung für den Beruf
Basisgrundlagen
Der zukünftigen Arbeitsorte ist in stationären, teilstationären Einrichtungen und Privathaushalten;
Sie lernen:
Grundkenntnisse verschiedener Demenzerkrankungen, psychischer und psychosomatischer Erkrankungen; Grundkenntnisse Pflege und deren Dokumentation; Grundkenntnisse der Interaktion und Kommunikation mit Pflege- und Betreuungsbedürftigen und an der Pflege und Betreuung beteiligten; Hygiene, Infektionsschutz; Gewaltprävention in der Pflege und Versorgung; Grund-lagen der bedarfs- und bedürfnisgerechten Ernährung im Alltag; Erste Hilfe; Bewegungslehre/Rollstuhltraining; Beschäftigungslehre; Rechtskunde/Pflegecharta; Umgang mit herausforderndem Verhalten; Tagesstrukturierung: Haushalt und Freizeit; Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Demenzerkrankungen/Biographiearbeit; Medikamentenlehre
Betreuungskraft in stationären Einrichtungen:
- Umgang mit heraus-forderndem Verhalten/Rechtskunde
- wertschätzende Kommunikation im Betreuungsalltag
- Zusammenarbeit und Kommunikation mit den an der Pflege und Betreuung Beteiligten
- Umgebungs- und Umfeldgestaltung zur Förderung und Erhaltung der Ernährung/des Wohlbefindens
- Sterben und Tod im stationären Umfeld
- Beschäftigungslehre im Kontext stationärer Einrichtungen/Gruppen- und Einzelbetreuung
- Reflexion, Vertiefung der Theorie und Praxis
- Prüfungsvorbereitung/Prüfung
- Versorgung und Verpflegung im häuslichen
- Bereich Gestaltungslehre/jahreszeitliche
- Dekoration Hauswirtschaftslehre
- Assistenzaufgaben im Häuslichen Bereich
- Reinigung und Hygiene im häuslichen Bereich
- Unfallverhütung im häuslichen Umfeld/Sturzprophylaxe
- Sterben und Tod im häuslichen Umfeld
- Reflexion, Vertiefung der Theorie und Praxis, Prüfungsvorbereitung/Prüfung
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Praktikum:
Wir unterstützen sie gerne bei der Praktikumssuche
Ausbildung:
Betreuungskraft in stationären Einrichtungen § 43b und § 53b SGB XI
Voraussetzung:
40 Std. Orientierungspraktikum oder Nachweis von Erfahrung im Betreuungsbereich/Hauswirtschaft
Starttermin 2024
Beginn: 18. September 2024
Lehrgangsdauer:
Teilzeit:
336 UE a’45 Min.
119 UE Betreuungspraktikum a‘ 60 Min
Abschluss:
Zertifikat des IZBB
Kurskosten:
Kostenübernahme über AVGS
Förderung erhalten sie beim Jobcenter und der ARGE über einen Bildungsgutschein, Bildungsprämie (VHS), die Rentenkasse